Villa an der Ausfahrt 29 der Autobahn D1 am Flussufer mit einem großen Grundstück von 3.659 m². Das Grundstück kann für den Bau von zwei weiteren Häusern mit Zugang zum Fluss geteilt werden. Möglichkeit einer Änderung des Bebauungsplans, Bau eines Wohnhauses. Diese Villa aus der Zeit der Ersten Republik steht nicht unter Denkmalschutz und befindet sich nicht in einem Überschwemmungsgebiet.
